Verlassenschaftsabhandlung von Simon Pitl aus Mieders, erstellt 1777-03-11

Signatur TLA, Aktenserie LG Mieders, Fasz. 8, Pos. 4 (Inventare 1777), Nr. 10
Typ Verlassenschaftsabhandlung
Verstorbener [ehemaliger Besitzer] Simon Pitl
Wohnort des Verstorbenen Mieders
Ort, wo das Dokument verfasst wurde Mieders
Datum, wann das Dokument verfasst wurde 1777-03-11
Gerichtsverpflichter Balthasar Triendl [Mieders]
Aktuar Pärtl [Partl], Franz
sonstige Amtspersonen -
Beschreibung des Dokuments 17x21 cm [Bogen also 34x21], 14 Bögen, 51 Seiten (davon Inventar: 18)
Beruf Bauer
Summe Inventar: 98 f 38 x; Gesamt: 3140 f
transkribiert am 2015-07-01

Inventarium, und Vermögens Ergänzung, auch Vertrag

So auf Ableiben des Ehsamen Simon Pitl gewester Bauersmann zu Mieders Hofgerichts Stubay, Zwischen dessen rükgelassenen Kinderen, und Wittwen gemacht worden.

[Anm. d. Gerichts: „Exped.“]

Actum Mieders den 11ten März 1777

Vor der Gerichts Obrigkeit im Stubay, zugegen des wohlehrsamen Balthasar Triendl Ghts. Verpflichen zu Mieders allda, in Beyseyn des Actuarii Franz Pärtl.

Nachdeme vor kurzer Zeit der Ehrsame Simon Pitl Baursmann zu Mieders Hofghts. Stubay gehaust, nach einer

längershin obgehabten Unbäßlichkeit, und hierinnen empfachten Sterbs nöthigen H. Sacramenten aus dieser Zeitlichkeit vermitlst eines ganz Krist. und natürlichen Todts abgeschieden ist, dessen hingefahrenen Seelen der grundgütigste Gott die ewige Ruhe verleichen wolle.

So will demnach üeber so erfolgten Todtfahl erforderl. seyn, des Ableiber zeitl.

Hinterlassenschaft zu beschreiben und in Ergänzung zu bringen, Nichtweniger der Rukgestelten Wittwe und Kinderen Anweiser und Curatoren zu sezen, auch zwischen selben der fehneren Haushaltung halber einen Vertrag zu schlüssen.

Zu dem Ende heutige Tagsazung veranstaltet und erhalten worden.

Woselbs dann allforderst der hinterbleibenden Wittwe der tugendsamen Katharina

Triendlin deren Schwager der Ehrsame Matheus Tänler Baursmann, Miller und Sagmeister im Mihlthal als Anweiser.

Und denen verhandenen 4 Kind. Namens Franz nun 9 Jahr alt Joseph 4 Johann zu nächsten Auffahrtstag 1 Jahr, und Ursula um nachstkommend. Rosenkranz Sonntag 6 Jahr alt, des Ableibers Bruder der Ehrsame Valentin Pitl Handler zu Mieders als Curator angeordnet und verpflichtet

Sohin geschritten worden zur

Ergänzung

des abgeleibten Simon Pitl sel.

Vermögen

Und zwar erstlich werden anhero getragen die

Liegende Güter

Nemlichen aine ganze Behausung mit ainer Stuben und Kuchen, auch Stadl, Stallung und Schupfen, dann ain Gärtl hinterm Haus, vorbehaltl. deren Cohorenzen. So dem Hochlobl. Gottshaus und

Herrn Kloster Wildau mit Grundrechten unterworffen ist, dahin man zu Handen der Lechentragerin Agatha Spänin Pongraz Stolzens daselbs Ehewirthin in ihr Innhabends Gözner Lechen, wrein diese Behausung gehörig und ao. 1760 auf gebrochen worden, für Grdthilfzins und Zechend 15 x und Theil Geld 3 x zusammen 18 x zu geben schuldig. daran unvergriffen pr

725 f

Dann aus ainen Lechen, das untere Zirner Lechen benannt, folgend darein gehörige

Grundstuk, Als ain Aker aufn Nunnes von ½ Tagbau groß. Mehr ain Akerl daselbst aufn Nunnes von 1/3 Bautag groß. Ain Madstükl, im See genannt, von 1/5 m.m. groß. Aber ain Stükl Mad daselbs im See an obiges stossend und zusammen gehörig von 2 2/5 m.m. Leger und 3/5 m.m. Galdmad. Und ain Mad Stükl der Schopf haissend, im Nunnes liegend von 1 3/5 Mannemad. Vorbehaltlich d. Cohorenzen. Über dieses

Viertl Zirner-Lechen ist ebenfahls Hochlobl. Gottshaus und Hr. Kloster Wildau grundrechtbar, dahin man Jahrl. am S. Martini als zu Fulpmes erhaltenden Stifttag 30 x Grundzins, auch 1 Stär Gerste Zechend, dann lobl. U. L. F. Gottshauß zu Mieders 6 x nachgeehenden Zinnß, Idem auf das K.K. Schloß Amras 6 x Geld und ½ Star Haaber zu entrichten verbunden, an diesen und anderen Oblagen

auch Steuern unvergriffen sondern darauf vorbehalten pr.

500 f

Fehrer ain Aker auf dem Seebichl in ain Viertl Hölzlins-Gut gehörig, und von einen schwachen Tagbau groß, deren Cohorenzen reservirend. So dem hochlobl. Gottshaus und Herrn Kloster Stams mit Grund Rechten zugethan, dahin man Jährl. auf den 10ten Jäner als dermahlen abgehaltenden Stifttag 22 ½ Grdt-Zinns dann dem Lobl. Stadt

Spital zu Innsbruk 20 ¼ x nachgehenden Zinnß, lobl. Schloss Kirchen Ehrenburg 1 Star Roggen und 1 Star Gersten abzustatten schuldig, auch extra die Steuern zu geben verbunden ist. pr

800 f

Nichtweniger 2 Bauern und 2 Söllthail auf Gulla bey einander liegend 7 m.m. Galdmad, vorbehältl. d. Cohorenzen, So zum Stubayischen Herrschaft Urbary grund Recht bar sind, davon man allhin Jahrl. auf S. Simon und Juda Tag und zwar von denen 2 Baur-

Thailen 8 x und denen 2 Söllthailen 2 x x Idem lobl. u. L. F. Gottshauß zu Mieders 2 x nachgeehenden Zinnß zusammen also 12 x zu erlegen gehalten ist. Daran unvergriffen pr

200 f

Welch alle diese vorbeschriebenen Stuk und Güter hat abgeleibter Simon Pitl von weiland Anton Jenewein sel. Kind., laut Kaufs Contract ddo. 5ten Feb. 1771 in vorbegriffenen Anschlag, dabey es nochmals belassen worden, erhandlet.

Und ainen Vierten Theil Grund- und Auffang aufn Montes ober der Öhrlau gelegen von 1 4/5 m.m. Legermad, vorbehaltl. dessen Cohorenzen, So gleichmässig einer Hochlobl. oö. Hochkommer etc. zum Stubayischen Urbary mit grund Rechten untergeben, dahin man Jahrl. 6 x Grund- und 3 x Thailzinns, auch lobl. u. l. F. Gottshaus zu mieders 3 x nachgehenden Zinns zusammen 12 x zu geben obligiret ist, an diesem und anderen nachbarlichen Oblagen auch Steuern unvergriffen

sondern in allweeg darauf vorbehalten.

So abgeleibter Pitl von Bartlme Reinisch Handles Vertretter sub 12ten März ao 1775 pr 275 f erhandlet, bey welchen Preis es nochweils belassen wird, Id est

275 f

Summa der liegenen Güter

2500 f

Hiernächst folget die Beschreibung deren todt und lebendigen Fahrnüsse, wie zu ennehmen aus nachbegriffener

Inventur

Und zwar erstlichen in der

Stuben

Stuben
1 schlecht feuchtener Tisch mit einer Schubblaten 10 x
4 Löfl 4 x
1 Tischtuch
1 Vorbank 3 x
1 Lainstuhl 2 x
1 Lutern 7 x
1 Leichter 3 x
1 Pfannenholz 2 x
Lat. 31 x
1 Kästl mit Schlos und Band 24 x
1 holzene Uhr 30 x
1 Spinnrad 12 x
1 Nudlbrött 3 x
1 großes Histori Buech 21 x
1 gros geschnizletes Muttergottes Bild, samt Kruzifix, nebst anderen Taflen mehr pr. bht.
1 Handzwilch 5 x
1 Garnrad 12 x
2 Haspl 10 x

In der Kuchen

In der Kuchen
6 eissen Gäzlen 1 Kichlspies und 1 Scherrer 24 x
1 küpferne Wassergaz 15 x
5 kleinere, und 2 grössere Pfannen 1 f 30 x
1 Dreyfues 18 x
1 kupferne Pfann 36 x
1 eissenes Fues Kössele 24 x
1 küpfernes Kössele 1 f 12 x
2 küpferne Häfen 48 x
Lat. 5 f 27 x
1 alt küpferner Waschkösl 2 f
1 Feuerhundl so schlecht 3 x
aucht Krügene Schüsslen 10 x
1 Schnizmesser 2 x
2 kleinere, und 1 grösserer Hafen 6 x
1 Stokhäkl 5 x

Im Vorhaus

Im Vorhaus
1 ganzes Bachzeig 24 x
Lat. 2 f 47 x
1 Braxen 3 x
1 Magestampf samt eissen Steken 54 x
1 Hengtischl 12 x

Im Keller

Im Keller
3 Kraut Prentten 3 f
1 neue Milchdössen 10 x
1 umtreibender Schlögkibl und 1 aufstehender Deto 20 x
2 Schäfflen 10 x
40 Milchschüsslen 1 f 20 x
Lat. 6 f 9 x
2 Milchmeltern, und 1 Seuch 12 x
2 Waschzüberlen 48 x

In der Kamer

In der Kamer
1 Mehtrüchele 48 x
1 anderes Deto 36 x
1 Speis Trüchele 15 x
1 Star, und ½ Star Masserey 12 x
5 alte Mehlbölg pr. bht.
2 Mehlsök 20 x
2 Paar Krauthaken 9 x
Lat. 3 f 20 x
1 Kraut, oder Stosbröttl 24 x
2 Tengzeig 30 x
3 Schlaupfen Schraufen [?] 15 x
1 Raitlkötten 30 x
3 Sailler 24 x
4 Sichlen 16 x
1 Haarhächl 24 x
2 Kornkisten 40 x
Lat. 3 f 27 x
1 andere Kisten 30 x

Im Ableibers Kamer

Im Ableibers Kamer
1 blau angestrichenes Tischl 24 x
1 Truchen mit Schlos, und Band 48 x

darinnen

1 fast neu blaues Hemath

1 rotten Brustflök

1 irchene Hoss., und 1 lodene Deto

2 alte Brustflök

1 lodenes Hemath

1 baar blue [sic!] Strimpf

So nicht in Anschlag gebracht worden, massen solches denen verhandenen 3 Sohnlen alleinig zugehöre. pr. bht.
Lat. 1 f 42 x

1 griener Hoss. Heber

1 alte Leib Pinten

1 Paar beumwollene Strimpf

4 harbene, und werchene Pfaid

2 alte Hüet

1 Bölzkape

So nicht in Anschlag gebracht worden, massen solches denen verhandenen 3 Sohnlen alleinig zugehöre. pr. bht.1

5 Zinntäller 1 f 15 x
5 feine Täller, und 1 Schüssele von Äs [?] 40 x
1 alte Msßkandl 20 x
Lat. 2 f 15 x
1 Oberböttl mit einer werchenen Zieche 3 f

8 Pfund Haar, und das verhandene Gespunst wird mit dem von der hinterlassenen Wittwen Katharina Triendlin zu, und eingebrachten Haar gänzlich componsiret.

Die verhandenen Victualien werden ebenfahls nicht in Anschlag gebracht, massen solch alles consumiret wird pr. bht.

Lat. 3 f

Auf Thenen

Auf Thenen
3 Trischlen 21 x
1 Sensen 7 x
1 Heutrötter 4 x
3 Heugablen 9 x
6 Rechen 18 x
1 Strobank samt Messer 15 x
1 Kornreitter 15 x
1 Rukkorb 7 x
1 Kornmihl 1 f 30 x
Lat. 3 f 6 x
2 Haken 30 x
2 Scherrkötten 30 x
1 Raütlkötten 40 x
2 Hilzstrik 1 f
3 Kreil 9 x
2 Mistgablen 12 x
1 Pikl 15 x
1 Schauflen 5 x
2 Hauen 6 x
Lat. 3 f 27 x
1 Kornwahn so sehr alt pr bht.
1 Krözen 4 x

Im Schüpfl

Im Schüpfl
1 Lauter Wägele mit beschlagene Räder 7 f
mehr besseres Deto 8 f
2 Halb Schlitten 30 x
2 ganze Horn Schlitten 1 f
1 Gröttl ohne Räder 24 x
1 Grey samt Gstoll 24 x
Lat. 17 f 22 x
4 Haar Grumlen 24 x
1 Ögeth, mehr 1 kleinere Deto 1 f
1 Pflügl 1 f

Im Bäschl Kamerl [?]

Im Bäschl Kamerl [?]
1 Handbeil 4 x
1 grosse Spannsag 15 x
2 mehr 3 kleinere
1 Schlifstain 30 x
Lat. 3 f 13 x
1 Dexl 15 x
7 Höbl
2 Brait Haken und 1 Haide 1 f 24 x
1 eissen Schlögl 18 x
1 kleines Wündl 45 x
2 eissen Klamper 15 x
33 Wündling von unterschiedlicher Gattung, und Grösse 54 x
6 Schnizmesser 20 x
1 Zang 12 x
Lat. 4 f 23 x
1 Sösnagl, und 1 Stainborrer 30 x
4 lafen [?] Windling 1 f 30 x
12 unterschiedlicher Feillen 30 x
15 Stemeissen 24 x
2 Zirgl [Zirkel] 4 x
1 Schraufstökl 12 x
2 eissen Keille

Im Stal

sind verhanden 3 Küe, worvon eine der Wittib Willen anhero gebrachten Semer Kue angehörig. und mithin nun 2 anzusezen sind, wie folget

Im Stal
Lat. 3 f 22 x
2 Küe a 14 f 28 f
4 Schaflen 5 f
3 Küe Kötten 10 x
3 Ainspan Füederlen Hey und bey 2 Pir. Stro pr. bht.

Die wenige Schindlen, und Läden kommen ebenfahls nicht in Anschlag, weillen die Schindlen zu reparierung des Dachs, und die Läden sonst in anderweeg verbrauchet werden müssen pr. bht.

Lat. 33 f 10 x

Summa der ganz, und völligen Inventur ohne denen Victualien und Füetter., massen solch alles bey weiterer Fortsezung des Hauswees. consumiret wird, und ohne den wenigen Leibgewand, so denen Sohnen alleinig zufallet, benenntl.

98 f 38 x

Schulden herein

als bey der Schwagerin Agnes Triendlin Martin Nagillers Ehewirthin der Ehewirthin Kataharina Triendlin annoch alldort haftendes Entricht Geld 487 f so allda ohne auseres belassen, sondern nur bhts weis angemerket wird.

der bruder Valentin Pitl über 50 f Zahlung noch

400 f

Johann Hilberische Eheleith die von Thomas Triendl Baader überschaffenen

235 f

Thomas Hofer auf überschaffen Georg Hilbers

100 f

Gregori Stolz auf der Pachleiten 100 f

Joachim Haaß am Obernberg, als Besizerd. Vaterl. Matheus Haasischen Güter latu seiner Einsezung de ao 1777

400 f

Bey der Valentin Pitlischen Handls Compagni hat Ableiber in Reichs Wehrung 566 f 49 x anliegend, hievon alljährl. 250 ohne Interesse bezahlet werden

welche aber in Tyroll valuta nach dermahligen Geld Cours betragt

489 f

Summa der Schulden herein

1724 f

Parschaft

an solcher seye nach angeben d. Partheyen verhanden bey 35 f

Summarum ganz und vollig Simon Pitlischen Vermögen, Behausung liegenden Gütern, todt und lebendigen Fahrnüssen, Schulden herein und Parschaft

4357 f 38 x

Dagegen folgen die-

Titl Hr. Hoffingott Kapital zu 3 ½ p.C. verzinsl.

1000 f

den Simon Triendl allda zu Mieders

100 f

Die Ehewirthin und hinterlassene Wittwe Katharina Triendlin besize an Väter und Mutter Ursula Hoferin sel. vermög Abhandlung von 22ten Jänner ao. 1771 547 f hinaus

seind angeregter massen aufliegend bey der Besiz Schwester Agnes 487 f, mithin hat selbe allda Einbringen zu haben

60 f

[Einfügung {auf Bl. 21 r und 21 v}: „Wo übrigens angemerkt wird, daß die Funerals und andere Kösten, verschaffene {Bl. 21 v} H. Messen, Allmosen etc. allschon von d. Parschaft genommen und entricht worden seyen, allermassen dann auch nur der Überrest d. Parschaft ad massa genommen worden. Jedoch annoch zu bezahlen

für 6 Star Roggen und 2 Stär Gerste d. Agnes Triendlin 9 f 12 x

dem Wirth von dem Todtenmahl 2 f 42 x“]

auf Gerichts Kosten gegenwertiger Vermögens Ergänzung, Inventur, auch Schreib und Förtig Geld, Idem Partheyen Zehrung wird ausgestekt gegen Raitung

45 f 44 x Ghts. Kosten 30 f2

Summ der Schulden hinaus benenntl.

1217 f 38 x

Hierüber verbleibt annoch Simon Pitlisches Vermögen in Vorstand

3140 f

Nach welch abgefaßter Vermögens Ergänzung ist zwischen der Wittwe Katharina Triendlin und ihres Anweiser Matheus Dänler aines, dann der Kinder Gerhaben Valentin Pitl anders Theils, abgeschlossen worden folgend

Vertrag

Erstlichen und gleichwie der Ableiber in seiner lesten Krankheit vor dem diesortigen

Gerichts Verpflichten, auch des Bruder und Curatoris Valentin Pitl vermög von selben zu Papier gebrachten lesten Willens Mainung vom 19ten Ferb. dies Jahr verordnet, daß die verhandene Wittwe Katharina Triendlin in ihren verbleibenden Wittibstand auf diesortigen Gütl Zeit Lebens, oder solang es ihr beliebet, hausen und das ganze Vermögen unverrukt und von all und ieden nicht ausgenommen, zu genüßen haben solle, wenn Sie siech aber weiters verheiraten

wurde, alsdann hierauf bis des ältesten Kinds erfilten 24 Jährigen Alter, allwo selbes ihme das Haimat, wenn es sich gut verhalten eingeraumet werden kann, zu verbleiben und ieden Kind von 14 Jahrigen Alter an 100 f und von 18 Jahr 300 f zu verinteressiren. Sie weittere aber nach erfolgten Abzug gleichwohlen annoch 600 flebenlängl. zu genüssen hätte

Als will man dann in nachfolg. sothaner Verordnung

Ihre Wittwe Triendlin vorbegriffen ganz und völliges Vermögen, nicht ausgenommen und zwar in Wittibstand lebenslängl. zu genüßen überlassen, doch gegen deme, daß Sie

Andertens die Güter in guten baulichen Würden und Stand einhalte, alle darauf haftende Oblagen Jährl. ohne Nachstand entrichte, nichtweniger

Dritens dabey die Kinder kristlich und Stand gemes er-

zieche, und mit allen nothwendigkeiten verseche, auch lesen und Schreiben erlehrnen lassen solle wo anbey

Viertens gedinget worden, daß wann in Zeit der Mutter Wittwen Stand etwaas erhauset od. aber besorgl. verabhauset wurde, alsdann in solchen die Kinder die 2/3tl und Mutter 1/3 zu genüssen oder zu büssen haben solle.

Fünftens ist in sothanes allfahliges Verabhausen mit Zuziehen Jenes, was

etwan für ein od. das andere Kind zu Erlehrung eines Handwerchs, oder zum Anfang einer Handlung ausgelegt wird, sondern solches von dem Väterl. Vermögen zu nehmen seye. In sofern

Sechstens die Wittwe sich weiters auf dieses Gütl verheuraten wurde, so hat alsdann dieselbe und ihr konftiger Ehemann Gewinn und Verlust allein zu tragen. in welchen Fahl

Sibentens dieslbe auch weiters

zu Folg des Ableibers Disposition gehalten ist, ieden Kindt von 14 Jährigen Alter 100 f dann von 18 Jahr ieden 300 f à 4 p.C. zu verzinnsen. Auch

Achtens bey solcher Bewanntsamer wenn das ältest Kind das 24te Jahrs Alter erreichet und sich gut und fleissig verhalten auch sich zum Besiz tauglich gemacht haben wird, selben in den Besiz einsezen lassen. Und

Neuntens bey erfolgendem Abzu alles nach laut Inventari stellen solle, wobey Sie die Besserung zu genüssen, die Lezerung aber zu biessen hat. im übrigen

Zechendes haben Ihr die verschaffenen 600 f zum Genuß auf erfolgenden Abzug zu verbleiben.

Eilftens ist sowohl ab Seiten der Wittwe, als Kinder Gerhaben der Vorbehalt genommen worden, daß, wenn Jahrl. allzuvieles verabhauset, oder ein anderer beträchtl. Umstand sich ergeben wurde, alsdann in Sachen nach Erfordernis eine Änderung getroffen werden könne.

Wobey es dann belassen worden, massen hierüber sowohl die Wittwe Katharina Triendlin, und d. Anweiser Matheus Tänler, als auch der

Curator Valentin Pitl vereinkomener Hofghts. Obt. angelobt.