Verlassenschaftsabhandlung von Bläsi Volderauer aus Obere Gasse (Neder, Neustift), erstellt 1776-06-14

Signatur TLA, Aktenserie LG Mieders, Fasz. 8, Pos. 3 (Inventare 1776), Nr. 14
Typ Verlassenschaftsabhandlung
Verstorbene/r [vormaliger Besitzer/in] Bläsi Volderauer
Wohnort der/s Verstorbenen Obere Gasse (Neder, Neustift)
Ort, wo das Dokument verfasst wurde Mieders
Datum, wann das Dokument verfasst wurde 1776-06-14
Gerichtsverpflichter Urban Stäkler [Stackler] (Neder)
Aktuar Francisco Partl
sonstige Amtspersonen Philipp Jakob Brichsner (Richter und Gerichtsschreiber des Hofgerichts Stubai)
Beschreibung des Dokuments 17x21 cm [Bogen also 34x21], 14 Bogen, 52 Seiten (davon Inventar: 21 Seiten)
Beruf Bauer
Summe Inventar: 325 f 53 x; Gesamt: 4600 f
transkribiert am 2015-07-09

1776

Inventarium, und Vermögens Ergänzung, auch Vertrag

So auf Ableiben des Ehrsamen Bläsi Volderauer Bauersmann auf der Oberen Gassen in der Neder im Thall Neüstift Hofgerichts Stubay, zwischen dessen rükgelassenen Kindern, und Wittwen gemacht worden.

[Vermerke des Gerichts: „Exp.“ und „No. 14“]

Actum Mieders den 14ten Juny anno 1776

Vor Titl Hr. Philipp Jakob Brichsner Richter, und Gerichtschreiber des Hofgerichts Stubay, zugegen des Ehrsamen Urban Stäkler Gerichts Verpflichten in der Neder, Actuante Francisco Partl.

Nachdeme Gott dem allmächtigen mehrmahlen seines allerheilligsten Willen, und Rathschlus gemeß den Ehrsamen Bläsi Volderauer Baursmann auf der oberen Gassen in der Neder im

Thall Neüstift Hofghts Stubay von dieser Zeitlichkeit, Vermitlst eines ganz Krist, und natürlichen Todts, zweifels ohne zu sich in die Ewigkeit abzufordern belibig gewest, Gott Gnadd seiner Seelen.

So hat man bereits schonn untern 28ten März gegenwärtigen Jahrs einsmahlen die todt, und lebendige Fahrnüssen in Beschreibung, und Taxation gebracht mit der wirklichen Vermögens Ergänzung aber bies rükkonft des auf der Handelschaft abweesend sich befindenden ältisten Sohn der Partheyen Anlangen gemeß zuwarthen wollen.

Und wie nun dessen Rukkonft erfolget, so hat man zu obigen Ende auf Dato tagsazung gegeben,

Woselbs man all vorderst der hinterlassenen Wittwen der tugendsamen Regina Sillerin deren Vötter, und erbettenen Anweiser den Ehrsamen Jenewein Kindl Schneider zu Fulpmes als solchen bestättiget.

Und des Ableibers in Band der Ehe erzeigte Vier Kinderen, Namens Gregori bey 29 Jahr alt, und also schon vogtbaren Standes: Michael um negste S. Michaeli 18

Elisabeth 31, und Maria 26 Jahr, beyde ledig, und volljährigen Alters deren Vötter den Ehrsamen Leopold Stern zu Auten als Gerhaben, und resp. Anweiser verpflichtet.

Wo sohin geschritten worden zur

Ergänzung

des Abgeleibten Bläsi Volderauer seelig. rükgelassenen

Vermögen

Und zwar erstl. an

Liegenden Güteren

Nemlichen eine ganze Baurecht, und Gerechtigkeit, das Stamser Guth benannt, darzu gehörig Eine ganze Behausung, mit Stubem und Küche, auch and. Inngebaue, Stadl rev. Stallung, Bachofen, Item ein Fruhrgarten dabey, nichtweniger Aker, und Madstatt, alles an, und beyeinander in einem Zaun liegend, d. Cohorenz. allda bestermassen vorbehalten mit all iener Gerechtsame, gleichwie solches Stamser Guth Ableiber unter zwaymahlen, als die Helfte auf Absterben seines Vater Georg Volderauers laut Besiz, und Entrichts Vertrags de dato 18ten Jänner ao. 1740

besizweis, die übrige Helfte aber von seinem Bruder Simon Volderauer, noch ausweis grundherrl. gefertigt. Kaufbriefs de dato 17ten Jänner ao. 1745 an sich erhandlet: und ist sothanes Stamser Guth dem hochlobl. Gotthaus, und Herrn Kloster Stams mit ordentlichen Grundrechten unterworffen, dahin man jährlich auf den 10ten Jänner als der mahl zu Fulpmes erhaltenden Stüfttag 42 x Grundzinns, dann dem lobl. Pfarrwidum Telfes, und Joseph Reinisch zu Mieders wechslweis ½ Stär Roggen ½ Stär Gerste Zehend, weitters Herrn Pfarrer 2 Jahr noch einander

1 Kiz, oder Lam Jüngeth, massen das dritte Jahr die Matheus Staklerische Wittwe, und Kinder solches zu entrichten haben, nichtweniger der Ghts Herrschaft Stubay 2 Mezen Fuetter, Weiters Hr. Curaten auf der Neüstift für Haar, und Käässamllung 2 Jahr aneinander iedesmahlen 18 x, das dritte Jahr aber obig Stäklerische Wittwen, und Kinder zu erlegen und abzuführen haben, daran ohnvergriffen.

Dann 3 Sölltheill Grund, und Auffang im Dikach, so der Vater Bläsi ebenfahls von seinen Vater Georg Volderauer besag vor allegirter Eisazhandlung erblich üeberkommen

So dem K.K. Schloß Amras grundrechtbar, dahin man zu Handen des Eintreibers 2 x Grundzins zu geben habe, daran unprojudicirlich.

Weiters die in amrasischen Haupt Urbary fol. 2870 beschriebene aussere halbe Behausung, und Frühe garten wie auch gebührend. Thail in der mahlmihl, Bachofen, und darzugehörigen Fuetter Hauß zu Ranalt erdeit. Hofghts Stubay beym Bstiener genannt

Item 2 Stuk Maad im Rämslener worzu ein kleines Stükl von Joseph Pfurtscheller per 10 f herzuerkauft worden, das aussere die Mihl bethen, das andere die Miggen so vormahls Aker gewessen, genannt, und die Gerechtigkeit

zu 6 Küen das Somer, und 2 Stier das Frühegraß, samt der Gebühr im Schrofen, wie vor alters her zu genüssen, auch Gais Vich aufzutreiben, von welch allen ein ieder Innhaber zu Handen des Hauptlechen Trager

in den auf das K.K. Schloß Amras als Grundherrschaft abzurichten schuldig Stüft, und Grund Zinns 25 x zu Hilf zu raichen schuldig ist.

Wieder ein in Haubt Urbary fol. 2890 inslierte, sogenannte halbe hintere Leiten Madstatt zu gehörtem Ranalt, vorbehaltl. dessen Cohorenz., so gleichfahls

vorwohlerdeiten Schloß Amrasmit Grundrechten unterworffen, dahin ein ieder Innhaber zu Hilf des Jährlichen auf bedeites Schloß Amras zu entrichten habenden Grundzinns zu Handen Lechentragers 8 x Hilfzinns, mehr in die Steüer, und Oblage 12 x zu geben schuldig.

Dieses Stuk, nebst obigen Antheil Behausung, und zugehörde hat abgeleibter Vater von Maria Sterin Wendelin Greyers in der NEder Ehewirthin laut grundherrlichen Kaufbris [sic!] v. 11ten February ao. 1764 per 803 f erhandlet.

Fehrer ein Galdmad aus den Ranalter Hof das Vögeles Nöstl, auch Mösl genannt, so ebenfahls erdeiten Schloß Amras grundrechtbar ist, dahin man zu Handen des Lechentrager

7 x Grund Hilf Zinns zu geben schuldig, welches Madstuk der Vater seel. von Bruder Simon Volderauer laut grundherrlicher Zuschreibung von 26ten February 1748 überlasungsweis, dieser aber solches eben von Bruder Valentin vi Kaufs von 25ten July ao. 1741 per 150 f Kauflich erhalten

Zudeme ein in amrasischen

Haubt Urbary fol. 2963 beschriebenes Bergmad die Geblaike genannt, samt den Fruhe, und Somer Graß, so viell man berechtigt, nebst aus, und ein Eingang, so dem landesfürstlichen Schloß Amras grundrechtbar gestalten dann ein ieder Innhaber Jährlich in den allweg. von ganzen Ranalter Hof auf S. Erhärdi Tag zu erlegen haben Stüft Grundzinns zu Handen des Lechen Tager Urban Kröspacher 4 x Grundhilfzinns zu geben schuldig, so der Vater seel. von Georg Ranalterischen Kinderen untern 10ten Feb. ao 1761 per 250 f erkauft.

Nichtweniger habe der Vater seel. von Gall Hofer ein Grasrecht zu 3 Küen daselbs per 48 f herzuerkauft, hierum aber annoch bay dem lobl. Schloß Amras keine Aufrichtung geschehen,

Und das in Haubt Urbario fol. 3109 einkomene Bergmad im langen Thal die Rödte genannt, auf dem Ranalter Hof vrobehalten dessen Cohorenzen so ofterdeiten K.K. Schloß Amras grundrechtbar ist, dahin ein ieder Innhaber zu Handen der Afterlechen Tragerin Elisabeth Pfurtschellerin Gregori Pfurtschellers Ehewirthin 15 x und

der Bärbära Kröspacherin 2 x zu Hilf für Zinns Steüern, und auch Oblagen zu geben schuldig ist, daran ohnvergriffen, welches Stuk Ableiber von Katharina Volderauerin latu grundherrl. Briefs von 14ten Mörz ao. 1771 per 140 f erhandlet

¼ Hausmihl in der obersten beym Bach, davon man in das Stubayische Urbar Amt 1 x Grundzinns gegen, und v. Maria Sillerin per 14 f erkauft worden seye

Welche Güter nach Anleitung vorigen Kaufs, und anderen Instrumenten auf 3941 f komet.

Da man aber beobachtet, das vielle Stuk herzuerkaft, und an einichen durch Waserschaden erfolget, so hat man selbig dato einsmahlen ohnvergriffen estimirt pr

3600 f

Inventur

und zwar erstlichen in der Stuben

In der Stuben
1 feüchtener Tisch mit einer Schubblaten 12 x
1 Tischtuch 7 x
9 eissene Löfl 9 x
3 Nudltribl 6 x
2 Vorbänk 6 x
1 Pfannenholz 2x
1 eissenes Wägl 1 f
2 Spinnräder 48 x
1 Spuelrad 15 x
Lat. 2 f 45 x
2 Stanggen Glässer 8 x
1 milchstözl 6 x
1 holzene Uhr 48 x
1 Theses 7 x
1 schlechter Handzwilch 2 x
1 Buch das Leben Kristi 18 x
drey Kornreiter 9 x

Im Vorhaus

Im Vorhaus
1 Lutern 8 x
Lat. 1 f 46 x
1 Nudlbröt 2 x
1 Krautbrötl 2 x
7 Haken 1 f
33 Milchschüsslen a 3 x 1 f 39 x
1 umtreibender Schlögkibl 40 x
6 Milchmelterlen 30 x
1 Seüch, und 1 Rämstözl 8 x
1 altes Staar Mässerey 6 x
1 altes Spuelbrentl 12 x
1 Spuelschäfl 4 x
Lat. 4 f 23 x

Im Keller

Im Keller
3 Kraut Prenten 3 f
2 Wäschzüber 1 f
1 Schlökibl 18 x
1 Körzenstözl 4 x
1 Sprizkibl 3 x
2 Pänzelen 8 x
1 Milchdössele 18 x
2 alte Kästen ohne Schlos, ohne Tax
1 küpferner Wäschkössl 3 f
Lat. 7 f 51 x

In der Kuchen

In der Kuchen
1 Hääl, und Bääl 15 x
1 Dreyfus 20 x
3 grössere eissene Pfannen 3 f
4 kleinere Deto 40 x
1 küpferner Hengkösl 3 f
3 erdene Häfen 3 x
1 Teglhäffele 8 x
1 küpferne Wassergaz 10 x
1 Magenstampf 8 x
Lat. 7 f 44 x
1 Dürchgäzele, 1 anderes Gäzl, 1 Köllele, 2 Muesser und 1 Spiß 26 x
1 Ribeissen 4 x
1 grössere, und 2 kleiner Haffenblaten 7 x
1 Leichter 4 x
5 erdene Schüsslen 12 x
1 eissenes Offenblöch 10 x
1 Wasserschaf, und 1 Melter 9 x
7 Hennen, und 1 Gogl a 7 x 56 x
Lat. 2 f 8 x

Im Gädele

Im Gädele
1 alter Bachzeig, samt allter Zugehör 10 x
1 Mehlkisten 1 f 36 x
mehr 1 schlechtere 48 x
2 Mehlbölg 48 x
3 Sök 12 x
2 alte Schnerfsök 4 x
1 Körbisch 2 x
5 Küekötten 37 x
Lat. 4 f 31 x

In des Ableibers Kamer

In des Ableibers Kamer
1 Böttstatt 18 x
1 gearbeitenes Kalbfehl zu Sohlen 1 f
2 Häärhächlen 24 x
1 ganzer Zeig zum Stein borren 20 x
1 Trüchele ohne Schloß 24 x
1 alte Truchen mit Schloß, und Band, so ser schlecht 20 x
6 baar Lideissen a 24 x 2 f 24 x
1 Sib 30 x
Lat. 5 f 40 x

Leibgewand

Leibgewand
1 schwarzer, und w 2 Ströbene Hüet 18 x
1 schwarzes Strainfehl 30 x
1 Ellen Loden 40 x
1 rotter Brustflök 18 x
1 neü irchene Hossen 1 f 36 x
1 blaues Hemath 1 f
3 härbene Pfaiden 2 f 24 x

Betragt das wenige Leibgewand zusamen

6 f 46 x

In Bubens Kamer

In Bubens Kamer
3 schlechte Bötter samt aller Zugehör 27 f
3 alte Böttstött ohne Tax
1 Kornkisten 30 x
den halben Thail aus einer Baamsag per 1 f
2 Denglzeig 36 x
2 Spannsagen 20 x
1 Hollhak 8 x
2 bar Krauthaken 36 x
Lat. 30 f 10 x
3 Windling 30 x
2 Eissenkeil 24 x
1 Handbeil 15 x
1 Raspl, und 1 Eissenfeil 10 x
1 Klamper 8 x
1 groses Stemeissen 2 x
1 Schallnagl 3 x
1 Beiszang 5 x
2 Scheerkötten 30 x
2 Schnalkeil 5 x
Lat. 2 f 12 x
2 Schnizmösser 4 x
4 Lääber, und 1 Brächsen 16 x
2 Schafschäären 8 x
2 Gaisböglen samt Schellelen 10 x
5 alte Ferglstrik 5 x
1 Erdenkloben 20 x

Aufn Tach

Aufn Tach
3 erden Sailler 3 f
neüe Heürechen a 3 x 27 x
Lat. 4 f 30 x
6 Raumrechen 24 x
5 Heügablen 20 x
10 Trischl 40 x
10 Segessen 40 x
2 alte Häspl 2 x
10 Änzen 20 x

Im Kasten

Im Kasten
1 Gschottbank mit Messer 36 x
1 Strobank ohne Messser 20 x
7 Ainspänjöcher 15 x
Lat. 3 f 37 x
2 ganze Jöcher mit aller Zugehör 2 f
4 leiten Jöcher 30 x
2 Holzstrik 1 f
6 Heüsailler 1 f 12 x
5 Sichlen 25 x
5 Seegnes-Kümpf samt Stain, und Straicher 30 x
1 Kueschell, und 1 Kumpf 2 f
5 kleinere Kümpflen 1 f
1 Schintlmesser 15 x
Lat. 8 f 52 x
2 neüe unbeschlagene Räder 1 f
2 Kornkisten 1 f
1 alte Truchen 10 x
2 Mihlbeitl 36 x

Aufn Thennen

Aufn Thennen
1 Lauterwagen mit beschlagenen Rädlen 12 f
1 Pflug mit aller Zugehör 1 f 30 x
2 Gramlen 30 x
3 Hornschlitten 1 f 12 x
3 Holzkrächsen 15 x
Lat. 18 f 13 x
3 Fergl 18 x
1 Heütrötter 8 x
4 Kreill 24 x
2 Pikl 24 x
3 Hauen, und 1 Wahlhau 18 x
2 Schauflen 15 x
5 Mistgablen 20 x
1 Kraut Pretl 15 x
3 Krözen 6 x
Lat. 2 f 43 x
den halben Thail aus einer Kornmihl 10 x
3 Ruk Körb 18 x
2 Heülaiter 24 x

Im Schüpfl

Im Schüpfl
1 neüe Stainschlaipf 30 x
mehr aine 20 x
9 Langschitten a 20 x 3 f
4 Halbschlitten 1 f
3 Schlittendeixl 18 x
4 Ainspanlaten 8 x
Lat. 6 f 8 x
1 alte Rädltruchen 6 x
1 Ziechgrötl 8 x
1 Erdengrötl 12 x
1 Tunggrotten mit unbeschlagene Rädlen 20 x
16 faichtene Läden, und 2 Kästen Schinteln werden nicht in Anschlag gebracht, massen solche zur weiterer Haus Reparation angewendet werden müssen
1 Ög 8 x
Lat. 54 x

Im Stall

Im Stall
5 Küe a 20 f 100 f
1 Kälbele 15 f
1 Kälbl 5 f
2 Ochsen 50 f
1 Stierl 10 f
6 Gais a 3 f 18 f
7 Schäfflen a 1 f 30 x 10 f 30 x
1 Fakl 2 f
Lat. 210 f 30 x
10 Küekötten 1 f
4 Gaisköttlen 8 x
1 Kueglogl samt Riem 10 x
3 Schafschellelen, samt Riemen 12 x

Weiters ist verhanden

Weiters ist verhanden

36 lb werchenbes Garn a 15 x

9 f

18 lb leinwerchenes a 18 x

5 f 24 x

18 lb gespunene Schafwohl a 27 x

8 f 6 x

Lat. 1 f 30 x

So aber nicht Pr Auswurf gebracht werden kann, weillen solch alles zu Fortsezung des Hausweesens angewendet werden mus, Pr. bht.

Summa der ganz, und völligen Inventur ohne denen Leibkleideren, so denen 2 Söhnen alleinig zu verthaillen komet, und obbenenntl. angeführten Garn, und Schafwohle, so zu Fortsezung des Hausweesens angewendet werden müssen

325 f 53 x

Weiters ist verhanden an Victualien folgendes

als 18 Stäär Gersten

22 Stäär Roggen

4 Stäär Bachmehl

10 Schäfflen Riebenes Kraut

4 Krözen voll Dorrüben

30 lb geselchtes Fleisch

und was weniges an Erbsen, Fisollen, Bonnen, und der gleichen,

So alles nicht in Anschlag gebracht werden kann, massen solches consumiret wird.

Es wir auch zum konftigen Wissen allhero entworffen die vorfindige Füetterung,

als 7 Schlitten Füederlen Heü, und Graimath, und 12 Deto Füetern Stro Per bht.

An Paarschaft

seye nicht s verhanden, massen

sey etwas verhanden gewessen, so aber zu Abführung der Funeralien, und H. Messen hergenommen worden.

Schulden herein

Als Johann Hueber auf der Scheibe Innhalt Kaufs von 15ten Jänner ao. 1776 auf Üeberbünden Thomas Habt

450 f

Thomas Kindl in Stauden

95 f

Joseph Huml in der Hitt. zu Milders

100 f

Sebastian Hueber Handler in der Neder

200 f

Johannes Zorn daselbs

60 f

Thomas Kartnaller Weeber Haubtsach 47 f 25 x, 2 Zinns

Lat. 905 f

inclus. Lhtmessen anno 1776 3 f 44 x, und Fuerlohn 1 f thut

52 f 9 x

Simon Spän Zimmermann

13 f

Thomas Hofer Handler zu Fulpmes

217 f

Der Sohn Gregori, so des Vater seel. Handlsübernöhmer ist auf denen ueberlassenen Waaren in tyrolischer Wehrung debitirend

1360 f

Lat. 1642 f 9 x

Summa der Schulden herein

2547 f 9 x

Barschaft

An solcher seye nichts verhanden Pr. bht.

Summarum ganz und völligen Vermögens, als an liegenden gütern, todt, und lebendigen Fahnüssen, und Schulden herein benenntl.

6473 f 2 x

Schulden hinauß

Als der Freülerle v. Baders Kirch zu Innsbruk Kapital

150 f

der Baldburg Volderauerin leedigen Standes

8 f

dem Gall Hofer Oberhauser zu Ranalt von Aberkauften Grasrecht noch

26 f

Die Wittwe Regina Sillerin hat dem abgeleibten Vater folgendes Vermögen zu, und eingebracht, als Innhalt der von Kristian Pfurtscheller auf Ek unterm 30ten Jänner 1744 abgelegten Raitung an väterlich Peter Sillerischen Entricht

Lat. 184 f

Geld, samt erwachsenen Zinnsen 283 f 40 x dann von der Baas Theresia Bichlerin laut Thailung von 29ten Xber ao. 1759 Erb 99 f. Von des Vaters Schwöster Ägnes Sillerin 43 f, und von Bruder Matheus Siller gewest. Handlern besag Erbs Handlung von 16ten Jänner ao. 1765 in Geld ohne denen wenigen Mobilien 1121 f 35 x, und weiters von einem hinnoch hervorkommenen Pöstl 9 f 30 x thut zusammen ihr völliges Einbringen einsmahlen 1656 f 40 x, Entgegen habe Sie ihr wieder obziehen zu lassen, von der nebst ihrem Ehemann mit 35 f gestiftenen Frühmess die Helfte Per 17 f 30 x

darüber verbleibt ihr annoch

1639 f 16 x

vorbehaltlich ihrer Wittiblichen Entrichtung.

Auf Ghts. Kösten, samt Schreib, und Förtiggeld, gegenwärtigen Vermögens Ergänzung und Inventur, auch Partheyen Zöhrung wirdet ausgesteket gegen RaitungGhts. Kösten 40 f

49 f 52 x

Lat. 1689 f 2 x

Summa der Schulden hinaus

1873 f 2 x

Hierüber verbleibet annoch väterlich Bläsi Volderauerisches Vermögen in Vorstand benenntl.

4600 f

Nach welch gemachter Vermögens Ergänzung ist zwischen angeregter Wittwen Regina Sillerin, und dero Anweiser Jenewein Kindl, und dann dem ältesten Sohn Gregory, und der üebrigen Kinder Gerhaben und Anweiser vor einkommenen Leopold Stern abgeschlossen worden folgender

Vertrag

Erstl. und gleichwi Ableiber in seiner lezten Krankheit mindlich verordnet habe, daß die Wittwe, und Mutter auf dem Haimath annoch 5 oder 6 Jahr lang mit vollkommener Gewalt zu Hausen

haben solle, als Will man es auch sowohl ab Seitten der Kinder, als löbl. Obt. Es bey der väterlichen Willens Mainung belassen, mithin völlig hiervor ergänztes Vermögen, und Hausweesen zu Manehirung üebergeben haben, wobey iedoch

Andertens die Abred, und Einverständnis erfolget ist, daß in sofern sie Wittwe, und Mutter in solchen Jahren etwas erhausen oder aber wieder alles Verhoffen verabhausen wurde, alsdann hieraus die Helfte

Sie Mutter, und üebrige Halscheide die Kidner zugemessen oder aber zu büssen haben sollen.

Drittens, und da hievor ihr Mutter willen vielljährig threy geführter Haushaltung, auch verschliessene Zeit, und Tag annoch nichts zugemitlet worden, als will man sowohl dieser wegen, als auch weiterer wittiblichen Entrichtung, und der vom Ableiber verschaffenen Herberg, bey d. Abtrettung von Guth, und errichtetem Besiz Vertrag das billiche Zu-

schöpfne in Vorbehalt genohmen haben.

Viertens habe nach Bericht, und an Handenlassung der Wittwee, der abgeleibte Watter als konfftigen Besizer angesechen, und in Betreff der üebrig ausweichenden Kinder seiner Willungs Mainung dahin eröffnet, daß den Jüngsten Sohn 900 f und denen 2 Töchtern ieder 800 f als ein vätterliches Entrichtgeld hinauszugeben seyn möchte, Ein welches man aber auf

konftig noch denen sich dortmahls aüssernden Umständen, und der Sachen Beschaffenheit zu erörtern reserviret haben will, übrigens

Finftens, und gleichwie die Söhn sich auf die Handelschaft begeben, und andurch Gelegenheit haben, etwas zu gewinnen, entgegen die Töchter zu Haus verbleiben, und in Bearbeitung des gutes ihre Dienst zu laisten haben, als solle denen selben konftig bey erfolgenden Entrichts Vertrag der Lähnung gedacht werden und wenn eine in solcher Zeit sich anständig verheürathen wollte, ist der selben auch ein Heurath Gut hinaus zu geben, oder zu verzinnsen

Worbey es allerseits belassen worden.

Wie dann hierüber Erstl. die Wittwe, und d. Anweiser, dan der Sohn Gregory, auch der übrigen Kinder Curator und Anweiser Stern der lobl. Obt. angelobt.