1784 IV 17 – 1784 VI 19, St. Lorenzen [Gassmayr Anton Ignaz (Priester)]

In nomine sanctissimae trinitatis Patris, Filii et Spiritus Sancti amen.

Demenach aus Gnaden Gottes ein zimmliches hoches Alter erreichet, und die Stund des Abscheidens unbestimt und ungewis, demnach aber mit meinen wenig hinterlassenden Vermögen eine leztwillige Verordnung gemacht haben will, so verordne hiemit nach allen besten Form Rechtens, wie es nun immer seyn kann und mag:

1mo: Soll mein Leyhnamm priesterlich begraben, und für meine arme Seele, welche zu der unendlich göttlichen Barmherzigkeit und Gnade innbrunstig anbefehle, die gewehnlichen Gottes Dienst abgehalten werden.

2do: Verschaffe ich aus meinen hinterlassenden Vermögen, das fünfzig Gulden zu Heiligen Messen für meine arme Seel sogleich2 angewendet werden sollen.

3tio: Gleichwie ich Endes geförtigter verschieden Geschwistrigt habe, und meine baidbändige Schwester Maria Theresia Erlacherin schon mehrer als zu genugen in Leben von mir empfangen, und überdas auch das bessere mütterliche Vermögen an sich gezochen hat, zugleich ich aber auch von meinen liebsten Herrn Bruder Joseph, und der Jungfrau Schwester Nothburg wahrhaft vätterliche Verpflegung genossen, dafür ich nicht instand bin satsam zu dankhen, und nur den Allmächtigen inständig bitte, das er selben die an mir erwiesnen Liebe reichlich vergelten wolle, und zu der Frau Schwester Agnes verwitibte v. Aschauer3 besondere Zuneigung trage, so vermache also und will, das aus meinen, nach abzugaltnen Ausgaben und Verkostungen,4 hinterlassenen Vermögen meiner Schwester Maria Theresia Erlacherin seel. Erben nicht mehrer zukommen als nur das Landes Gesatz denselben von strengen Rechts wegen zuspricht: so viel ich aber diesennach nur kann,

und mag, so5 solle meinen anderen ernenten drey liebsten6 Geschwistrigten, als nemlich der Frauen Schwester Maria Agnes v. Aschauer, Herrn Bruder Joseph Candidus, und der Jungfrauen Schwester Maria Notburga das restierende übrige Vermögen sicher und ruhig zukommen, also zwar, das, wenn ein oder das andere von diesen drey liebsten Geschwistrigten, so Gott gnädig verhütten wolle, vor mainen annoch das Zeitliche seegnen solle, so solle dieser Antheill des Abgelebten unter die übrig in Leben verbleibende Geschwistrigte (es wäre dann der Fall das die Frau Schwester v. Aschauer abgienge, so solle jederzeit anstatt ihr ihre Kinder insgesamt den Antheill an sich zu ziechen berechtiget seyn) zu gleichen Theilen zukommen, und wenn auch nur eins übrig bleibt, so soll selbes die ganze nur mögliche Vermachtnus an sich ziechen mögen. Schlüsslichen soferne dieses obige nicht als ein Testament ihrn Kräften bey hätte, so solle solches als ein Codicill und mein Lezter Willen angesechen werden. Zu Bekräftigung dessen mich auch eigenhändig unterschreibe und mein Petschaft furdrukhe. Innsprugg den 17ten Apprill 1784

[Siegel und eigenhändige Unterschrift:] Antoni Ignati Gassmayr Priester manu propria

[Aktennotiz:] Lit. B.

Unsern freundlichen Gruß, und Dienst anvor: Ehrwürdiger, edler, hochgelehrter, besonders lieber Freund, und Herr!

Demnach des Herrn Berichte gemäß der in dem Pfarrwidum zu St. Lorenzen befindlich gewesene Priester Anton Ignatz Gaßmayr von einem Schlagfluße betroffen den 11ten dieß Monats verstorben, und in unserm Namen die Sekretur an dessen Verlassenschaft behörig angeleget worden;

Also tragen dem Herrn die Kommißion auf, daß derselbe des Erblassers Vermögenheit ordentlich beschreiben, ergänzen, vertheilen, und an7 die betreffenden Theile aushändigen solle. Wir gewärtigen auch seiner Zeit nebst einer vidimirten Abschrift von den geführten Abhandlungsakten den behörigen Bericht, und verbleiben anbey dem Herrn wohl beygethan. Gegeben in Consistorio zu Brixen den 24ten May 1784.

[Eigenhändige Unterschrift:] Felix Taxis

Praesident m.p.

[Eigenhändige Unterschrift:] Johann Baptist Pirchstaller

Secret. m.p.

[Taxvermerk:] Taxa 1 f 12 x

[Aktenvermerk:] Lit A.

[Oblatensiegel des Konsistoriums Brixen]

[Briefadresse:] Dem ehrwürdigen, edlen, und hochgelehrten Kaspar Sebastian v. Lutz zu Gwelfenstein, protonotario apostolica, fürstlich Brixnerisch wirklich geistlichen Rath, auch Dechant, und Pfarrer zu Bruneck, unserm besonders lieben Freund, und Herrn.

Bruneck.

[Rubrum:] 1784

Commissionalische Vermögens Ergänzung und Erbs Einraumung

So auf christseeliges Verableiben des hochehrwirdigen, und hochgelehrten Herrn Ignatz Anton Gasmayr errichtet worden.

[Aktenvermerk:] Exped. 2 mal

Actum St. Laurenzen in den Pfarr Hof den 19ten Juni 1784

Vor

Seiner Hochwirden und Gnaden den wohlgebohren Herrn Herrn Caspar Sebastian v. Lutz zu Gwelfenstein hochfirstlich Brixnerischen wircklichen Consistorial Rath auch Decan und Pfarrherr zu Brunegg etc. als hochverordneter Commissarius etc. Dem wohledel gestreng hochgelehrten Herr Johan Stephan Steinberger i. u. c. auch Landrichter der Herrschaft St. Michaelsburg als ebenfalls in Sachen angeordneter weltlicher Commissarius.

Zugegen Seiner Hochehrwirden Herrn Josef Klammer Caplan bey Seiner Hochwirden und Gnaden Herrn Decan, und Herrn Antoni Wachtler

[Marginalzuschreibung:]8 Geistliche Commissions Statt

Seiner Hochwirden und Gnaden den Herrn Herrn Decan für die Secretur

1 f 30 x
Taggeld bey der Inventur und Abhandlung 3 f 0 x
Für das hochgnädige Consistorium 1 f 12 x
Siglgeld 2 f 0 x
Für die Fuhr 1 f 0 x
Dem geistlichen Herrn Accessori 2 f 0 x
Dem Commissionsdiener 1 f 24 x
[Summa] 12 f 6 x
Loblicher Landgerichts Obrigkeit etc. für die Secretur 1 f 0 x
Tag Geld 3 f 0 x

Der Landgerichtschreiberey 2 f 0 x
Dem Actuario. 24 x
Dem Herrn Accessori 1 f 24 x
Siglgeld 2 f 0 x
Amtsdiener samt 4 x extra 1 f 22 x
Schreibgeld 2 Instrumente 5 f 20 x
[Summa] dt. 16 f 30 x

Demenach bereits den 14ten des abgeweilten Monats May der hochehrwirdige und hochgelehrte Herr Anton Gaßmayr Priester, und bey Seiner Hochwirden aldaigen Herrn Pfarrer Joseph Gaßmayr etc. als dessen Herrn Bruder in dasigen Widum gewohnet, sel. in 70jahrigen Alter, und nach einer außgestandenen Unbeßlichkeit nach empfangenen allen Heiligen Sacramenten und Wegzehrungen in dem Herrn entschlafen, und zur seligen Ruhe eben anheüt die 7 und 30 Heiligen Gottsdenst abhalten worden, der geistliche Herr Ableiber

zumahlen auch eine gewisse testamentarische Verordnung vor seiner anhero Reis von Insbruck aufgerichtet haben solle, und eben darum bereits an göstert an eine hochverordnet hochgeistliche Commission etc. und an die Landgerichts Obrigkeit das schriftliche Ersuchen von Seite der in solchem Testament benamsten Herrn Partheien gestöllet worden, eben am dato mit der Erweiterung dieses Testaments behörig für zu gehen, so wurde nicht nur allein zu dem Ende, sondern auch was weiters in dieser Abhandlungs Sache vorzunemen die Anstalt gnädig und respective großgünstig verwilliget, und seye man bereit vorläufig die Herrn Erbs Nemmern, und wer weiters interessieret hierüber zu vernemen.

Auf solch gnadig commissionalischen und Land Gerichts obrigkeitlichen Vortrag haben Seiner Hochwirden Herr Pfarrer Josef Gaßmayr, dan die Jungfrau Schwester Nothwurga Gaßmayrin in dato verpflichter Anweisschaft titl. Herr Johan Rudolph v. Elzenbaum9 daselbs, nichtweniger vor erst wohlgedacht titl. Herr von Elzenbaum in gewalthäblichen Nam der Frau Schwester Maria Agnes Gasmayrin des wohledel gebohrn Herrn Franz Carl v. Aschauer v. Achenrain10

sel. hinterlassene Wittfrau sel. das von dem hochehrwirden Herrn Erblasser und vatterseitigen Bruder den 17ten April 1784 aufgerichte, und mit seiner eigenen Handschrift und Böthschaft geförtigte Testament producieret, und inhaerendo des bereits eingestölt schriftlichen Anlangens nochmahls gebeten, solches zu eröfnen, und sie dabey gnädig und großgünstig handzuhaben, umsomehr, als auch Herr Jacob Vallentin Salcher Amtschreiber zu Soneburg als Gewalthaber der von weiland Frau Schwester Maria Theresia bey titl. Herrn Franz Bernhart von Erlach gewesten Vice Factore zu Schwaz beed sel. rucks gelassenen 511 Descendenten und respective alda eintröfenden Miterben wircklich an der Commissions und Gerichts Stelle zugegen, auch ihme Herrn Gwalthaber wegen Erweiterung dieses Testaments bereits auch die behörige Intimierung beschehen.

Der für die verstorbenen Frau Schwester Maria Theresia Gaßmayrin bey ihren gehabten Eheherrn dem wohledel gebohrn Herrn Franz Bernhart Erlacher in Leben gewesten k. k. Berg- und Schmölzwercks Handls zu Schwaz Vice Factore ehelich abstamende 5 Repraesentanten, wie diese in der anmit sub12 Lit. C13 gehorsam beylegenden Gewalts carta bianca

mit Tauf und Zunamen auch Vertrötschaft specifice enthalten, bestölte Gwalthaber Herr Jacob Salcher ist nicht wiederig des von Herrn Vettern Anton Ignatz Gasmayr erricht haben sollende Testament ablesend zu vernemen, reservieret ihme aber anbey14 nach solchen Bescheh das weitere pro re nata Anbringen und Handlen zu kenen.

Woraufhin man mit der Erweiterung fürgeschriten.

Facta Publicatione

Haben sich Seiner Hochwirden Herr Pfarrer in proprio, dann die Jungfrau Schwester Nothwurga, nicht weniger titl. Herr von Elzenbaum als Anweiser und Gwalthaber wie einkomen, wegen der rechtens beschehenen Erweiterung gezimend bedanket, auch weiters um Manutention angelanget, und in Nothfall um Testaments Abschrift gebeten.

Herr Jacob Salcher als Gwalthaber lasset das Testament in seinen Werth und Unwerth beruhen, und will andurch seiner Principalschaft nicht das mindiste Praeiudicium zugehen lassen, reservieret sich also seine Recht.

Und gleichwie nach so15 eins mahls genedigter 30ist Handlung das allseitige Anlangen beschehen, soviel möglich auch die wirckliche Verlassenschafts Abhandlung unter einem vorzunemen, und da hieran kein Bedenken obwaltet, als ist man auch fürgefahren und der Herrn brüderlichen16

Vermögens Ergänzung

Und alda fürgetragen das befingerzeügte

Vermögen

Auf den erfolgten Todtfall ist zwar von Seite der hochgeistlich gnädigen Commission etc. und Landgerichts Obrigkeit etc. keine Secretur und zwar von darumen nicht angeleget worden, weillen der geistliche Herr Erblasser seine Baarschaft bishero beständig in der Verwahr des hochwirdigen Herrn Pfarrer17 zu haben gepflogen: Von dieser Baarschaft sind dato zu Austheillung eines Allmosen 6 f herdangenomen worden, und sind an solcher noch vorhanden

3 Kremnitzer Dugaten à 4 f 35 x 13 f 45 x
1 Toppelter Kaiserlicher Thaller 4 f 12 x

3 unbekante Denck Minzen per 2 f 30 x
1 Achtzehner 18 x
Minzen 7½ x
[Summa] 2 f 55½ x
Summa der Baarschaft 20 f 52½ x

Das übrige dato beschribene Inventärl bestehet in folgenden

1 Unterbeth mit innern Zwilch und ausseren Kölischen Ziechen, 1 Polster mit blau gedruckter Ziech 3 f 0 x
1 Überbeth mit inneren Barchet und ausseren blau gedruckten Ziech samt 1 Kis 4 f 30 x
1 Kasten mit 3 Schubladen ohne Schlos 1 f 0 x
1 alter Rokelor 40 x
2 abgetragene schwarz tüechene Röck, 1 deto Kamisol, 1 Baar Hosen und 2 Baar Strimpf. 5 f 0 x
1 schwarz zeigen Rock 1 f 30 x
1 Baar Strimpf, 1 Baar Schuh, und ein alter Hut. 48 x
2 Spänische Röhr, der einte mit Silber beschlagen, und 2 gaggezene Knöpf. 36 x
1 weis flanele Leibl, und 1 schwarzes Kamisol. 40 x
6 abgetragene härbene Hemater 2 f 24 x

6 Hantüecher. 1 f 12 x
6 Schlofhauben. 30 x
1 rupfe Leilach 30 x
1 harbe Polster Ziech. 18 x
1 zines Ober und Unter Giesbeket 2 f 24 x
Und samentliche Büecher weren überhaupts samt den alten Gemäld und Spiegl aestimiert 12 f 0 x
Und betragt also in Summa 37 f 2 x

Schulden herein

Bey der Jacob Durregger Oberlinderischen Verlassenschaft in Stainhaus Landgericht Taufers, vorbehaltlich wer nunmehro in alter Rechten Schuldner sind capitalisch anliegend 750 f 0 x
Zins, so auf verwichnen May Marckt verfallen zu 3 p.c. 22 f 30 x
Und Josef Niederkofler Brugger in bemelten Stainhaus, ist laut Particular Obligation von 10ten May 1757 schuldig Hauptsach 100 f 0 x
Zins auf erstverwichnen May Marckt verfallen, stipuliertermassen 2 f 45 x

Summa der Schulden herein 875 f 15 x
Summarum ganz und volligen Vermögens 933 f 9½ x

Abzüg.

Funeral Conto 13 f 21 x
Für die Todten Truch und Kreütz von Holz 1 f 42 x
Für 1 beyzuschafendes neües eisenes Todten Kreütz 6 f 0 x
Denen Todten Tragern samt übriger Bedienung den Aichholzer Wirth an Zöhrung 2 f 30 x
Denen Herrn Cooperatore und geistlichen Herren so die Leich getragen à 1 f 4 f 0 x
Zu extra Heiligen Messen sind verschaffen 50 f 0 x
Seiner Hochwirden Herr Pfarrer waren zwar an dasige Verlassenschaft mit einen Conto gegen per 180 f befast, in Ansechung des Testaments aber und wan solches bey seinen Kräften verbleibet, auch solches nicht wiedersprochen wird, sind
[Latus] 77 f 33 x

wohl dieselben gesinet diesen Conto zugeschweigen, derowegen auch diese Ansp[r]ach einsmahls nicht per Abzug gebracht wird.
Zu einen Gemeinschaft Geld werden auf Rechnung ausgestökt 44 f 33 x
Der Pfarrkirch für Paramente und Mes Gewanth 11 f 0 x
Dem Chirurgo für Medicamente 2 f 9 x
Betragen samentliche Abzüg 135 f 15 x
Hierüber verbleibt noch theilbahres Vermögen 797 f 54½ x

Zumahlen nun der geistliche Herr Erblasser in allegierten Testament denen von seiner baidtbandigen Frauen Schwester Maria Theresia verehelicht geweste von Erlach sel. ruckbegebenen Descendenten von seiner Vermögenheit nur allein das jenige zugedacht, was über alle Ausgaben und Unkösten das Lands Gesatz denenselben von strengen Rechts wegen zuspricht, so ware erstlich zu untersuchen, was geistliche Herrn Erblasser von dem Herrn Vatter und Frauen Muter sel. oder in ander Weg er-

erbet, mithin auch bey verhandenen ein und baidbandigen Geschwistrigten obe ein und etwo wieviel gewunenes Vermögen verhanden, sodan aber auch entstehet die Frag, obe die zu extra Heiligen Messen verschaffene 50 f unter denen Ausgaben und Unkösten verstanden, oder der gesatzmässigen Reduction unterworfen seye. Belangend den letzteren Punkt, wird das Legat zu Heiligen Messen in Anbetracht Seiner Hochwirden Herr Pfarrer seinen Conto geschweiget, von Seite des Herrn Salcher als18 Gwalthaber als eine Post unter denen Abzügen und Ausgaben19 anerkenet, und aus eben dieser Ursach wegen Geschweigung, nemlich des Conto wirdet auch das Testament von ihme Herrn Gwalthaber nicht impugnieret, sondern lediglich dabey belassen.

Zumahlen aber nicht nur allein Seiner Hochwirden Herr Pfarrer angezeiget, der geistliche Herr Bruder sel. habe von Herrn Vatter sel. nichts, wohl aber von seiner Frauen Mutter Elisabeth gebohrene Zächerin bis 3000 f geerbet, welches auch aus der jenigen von titl. Herrn Christoph v. Elzenbaum unter dato Brunegg den 8ten April 1710 vor loblicher Stadt Gerichts Obrigkeit deroselben abgelegten Raitung allerdings zu entnemen, dahero ergiebet sich, das kein gewunnens Vermögen sich zeige, sondern das ver-

handene Vermögen lediglich als ein mutterseitig Zacherisches Stammen Gut anzusehen seye.

Weil dan das Testament bey obiger Beschaffenheit nicht mehr angfochten, sondern nach seinen Inhalt belassen wird, ergiebet sich auch das geistliche Herr Bruder von obig restierende Vermögen per 797 f 54½ x nur den 3ten Theil hat vermachen kenen, mit 265 f 58 x
Folglich ⅔ Theil denen mutterseitigen noch zuzukomen haben, so über Abzug obiger [Betrag fehlt]20 noch betragen 531 f 56 x

Nach solchen ist erforderlich auch die Herren und Frauen Erbsnemern alda zu beschreiben

Nemlich erzeiget der edelveste Herr Anton Gaßmayr des loblichen Kupfer Bergwercks in Ärn gewester Factor bey Frau21 Elisa gebohrene Zacherin 2 Kinder

1: Aldaig geistlichen Herrn Erblasser Anton Gaßmayr, dan

2: Frau Maria Theresia Gaßmayrin, diese aber bey titl. Herrn Franz Bernhard Erlach k. k. Vice Factore zu Schwatz über einen Herrn Sohn, so im loblichen Collegio in der Neistift mit Nam Leopold als Professus sich einfindet noch 5 Kinder als

1 Titl. Herr Johan Martin von Erlach k. k. Waldamts22 Practicant

2 Jungfrau Nothwurga.

3 Frau Maria Faronicä Herr Johann Niclaus Klingler k. k. Bergschreiberen zu Schwatz Ehegatin.

4 Jungfrau Anna Theresia, und

5 Jungfrau Maria Catharina v. Erlach

Welch diese 5 Erbstollen, wievor gedacht Herr Jacob Salcher vertritet,

Weters erzeügt vor wohlgedachter Herr Johan Anton Gaßmayr bey seiner 2[ten] gehabten Ehefrau Maria Ursula geboh[r]nen v. Wagner23.

3: Eine Tochter Frau Agnes verwittwe von Aschauer und

bey seiner letzt gehabten Ehefrau Maria Anna gebohrene v. Eiberg noch 2 Descendenten

4: Seiner hochwirdigen dem aldaigen Herrn Pfarrer Josef Canditus Gaßmayr und

5tens Jungfrau Nothburga Gaßmayrin

welche wie einkomen in Anweiserschaft titl. Herr v. Elzenbaum, welcher zugleich die verwittwe Frau v. Aschauer zugegen handlet.

Auf welches hin und weillen das verhandene Vermögen lediglich als ein Stamen Vermögen anzusehen, als ist hiemit errichtet worden diese

Erbs Einraumung

Und24 wirdet 1tens denen beid bändig schwesterlich Maria Theresia Gaßmeirisch bey titl. Herrn v. Erlach zurück gelassnen25 5 Descendenten das ganz und völlig verbeschribene geistlichen Herr brüderlich Anton Gaßmairische Vermögen, Baarschaft, Inventur und Schulden herein, nichts außgenomen, hiemit als Stamenguts Praetendenten erbseigenthumweis überlassen, mit deme das

2do: wohl dieselben gesamte Abzüg angehörde bestreiten26, und um das ausgestöckte Geld Rechenschaft geben, dann,

3tio: denen in dem Testament benanten Legatorien das gesätzmessig betröfende 3tl mit ob ausgeworfene [Betrag fehlt]27 von verwichen May Marckt an 3 p.c. verzinslichen sub hypotheca bonorum hinaus beahlen sollen, gleichwie aber

4to: unter denen Schulden herein eine oder die andere Post vielleicht nicht sicher anliegend seyn därfte als haben auch die Legatorii à proportione was von einer solchen auf Post das vermachte Dritl

tröfen mochte, von dato an auf 1 Jahr in Gwerschaft zu stehen wobey

5to: alda entworfen wird, was jedem Erbstollen, und jedem Vermachtnusnemer in der Nachtheillung von obigen Erb und Testament Geld zukomet,

nemlich betrift es denen 5 Frau Maria Theresia Gasmayrischen Descendenten aus 531 f 56 x noch vorstandigen Stamen Erb jedem 106 f 23⅕ x
Dann aus den vermachten Dritl denen 3 einbändigen Geschwistrigten aus 265 f 58 x jedem 88 f 39⅓ x

Wo aber im übrigen denen von Erlachischen 5 Descendenten die selbstige Assignation des eingeraumten Vermögens vornemen zu könen überlassen wird.

Also in Güte ergänzt, verglichen und ausgetheilt,28

Bey welchen auch ungeendert zu verbleiben, haben vor eingekomene titl. Herren Erbsnemern und Legatorii in proprio, dan in Verträtung auch Anweisschaft und Gwalt hablichen Manen, wie bereits vorgemärket, nach dem Ablesen

zu Bekräftigung sich alda eigenhandig alda Act Protocolls unterschriben.

[Eigenhändige Unterschrift:] Jakob Valentin Salcher als gewalthaber ut in actis.

[Eigenhändige Unterschrift:] Maria Nothburgä Gassmayrin

[Eigenhändige Unterschrift:] Johann Joseph Rudolph v. Elzenpaum m.p. als Anweiser und Gwalthaber etc.

[Eigenhändige Unterschrift:] Joseph Candidus Gassmayr Pfarrer zu St. Lorenzen m.p.

[Siegel und eigenhändige Unterschrift:] Johann Martin Erlacher propria Kays.-Königl. Waldamts Practicant

[Siegel und eigenhändige Unterschrift:] Joseph Ignaz v. Sonvicis propria als Curator der in östl. Pohlen zu Lemberg befindlichen Jungfrau Notburg Erlachin

[Siegel und eigenhändige Unterschrift:] Maria Veronica Klinglerin gebohrne Erlacherin

[Siegel und eigenhändige Unterschrift:] Johann Niclaus Klingler propria als Ehevogt billichster Anweiser.

[Siegel und eigenhändige Unterschrift:] Anna Thereßia Erlacherin

[Siegel und eigenhändige Unterschrift:] Maria Cathrina Erlacherin

[Siegel und eigenhändige Unterschrift:] Ignati Benedict Eysankh von Marienfels propria als hochverpflichter Anweiser.