1798 III 16/17, St. Lorenzen [Manucredo Anton Sebastian (Priester)] samt Hausverkauf von 1797 IX 1-21, St. Lorenzen

Kund und zuwissen wirdet angefügt männlichen, wie daß von dem Landrichter Amt der Pfandsherrschaft St. Michaelsburg auf Vorstellen des Priesters Herrn Anton Sebastian Manucredo mit Einfluß seines obrigkeitlich verpflichten Kurators Herrn Thomas Mayr Burger allda in St. Lorenzen auf den 21ten dies Monats September um 9 bis 10 Uhr Vormittag in alldaiger Gerichts Kanzley an nachstehende Effeten Versteigerungs Tagsazung anberaumet wird; wobey jeder Kaufslustige zu erscheinen vorgeladen ist. Es wird nemmlich dem Meistbote feilgestellet; als die Baurecht und Gerechtigkeit einer Behausung im Markte St. Lorenzen auf den Platz liegend mit No. 16 signiret, mit derselben Ein- und Zugehörung, Backen, und Kreütle Garten. Über welch diese Behausung und Zugehörde ist die aufgehobene Maria Himmelfahrts Bruderschaft allda Grundherrschaft, und zinst man dahin jährlich auf Martini zu Handen eines jedweiligen Herrn Administrators 1 f 36 x, vorbehältlich der Steüer und anderen nachbarlichen Oblagen. Dazu gehören auch zwey Gemeinds Grundstücke auf der Frohnwiese liegend.

Bedingnüsse.

1mo: Wird für diese Behausung samt den darzu gehörigen Gemeindsstüken zum ersten Ausrufspreis bestimmet, und festgesezet 1600 f.

2do: Wird kein minderer Darbot als die Erfellung des ersten Ausrufspreises angenommen.

3tio: Hat Kaufer und Meistbieter die auf dieser Verwendung haftende Oblagen und Beschwerden erstmals für das Jahr 1798 selbst zu bestreiten, und sich auch

4to: Nach den bestehenden allerhöchsten Vorschriften mit den erforderlichen Vermögensdrittel auszuweisen. Wie dann schlüßlich und

5to: die Abtilgung des Licitations Kaufschillings theils auf Überbündung der Kapitalsschulden theils baarer Abstoßung des Überrestes zu Tilgung der Current Schulden gemeint ist.

Gegeben zu St. Laurenzen den 1ten September 1797

[Siegel und eigenhändige Unterschrift:] Peter Paul Latzi m.p. Landrichter.

Actum St. Laurenzen den 21ten September 1797

Vor loblicher Landgerichts Obrigkeit der Herrschaft St. Michaelsburg titl. Herr Peter Paul Latzi.

Actuante Franz Schenach bey der Landgerichtschreiberey allda.

[Marginalzuschreibung:]2

Edicte der Obrigkeit Schönnek 1 f 43 x
Edicte der Obrigkeit Brunnek. 1 f 6 x
Edicte dem dasigen Amtsdiener Übertrag 38 x
Edicte der Obrigkeit Michaelsburg hiefür Siglgeld 1 f 12 x
Requisitionsschreiben 20 x
Für das Edict in St. Lorenzen der Obrigkeit für Anfrag an dem Amtsdiener 10 x
Siglgeld 36 x
Publicierung 12 x
Assig(nation) 3 x
[Summa] 6 f 0 x

Lizitation Tagsatzung ob ½ Tag

der Obrigkeit

1 f 0 x
Gerichtschreiberey 45 x
Amtd(iene)r 15 x
Siglgeld 36 x
[Summa] 2 f 36 x

Es hat der geistliche Herr Anton Sebastian Manucredo mit Einfluß seines hohen Alters wegen verpflichten Kurators Herrn Thomas Mayr Burger allda zu St. Lorenzen um eine öffentliche Versteigerung seiner daselbst besizenden Behausung mit No. 16 signieret, samt der Zugehörde, und denen zugetheilten Gemeinds Grundstücken auf der Frohnwiese gelegen, bey loblicher Landgerichts Obrigkeit angelanget; Zu diesem Ende wurden untern 1ten dies die diesfälligen Versteigerungsedikte ausgefertiget, und sohin in St. Lorenzen, in Bruneck, und Scheneck behörig kundgemachet. Da dann zu solcher Versteigerung auf heut dato

von 9 bis 10 Uhr Vormittag die Tagsazung bestimmt worden; so ist das Gericht bereit, die Beykunft der Kaufs Liebhabern abzuwarten, und ihre annemmliche Darbote ad protocollum zu nemmen.

Erscheinet Herr Franz Dam burgerlicher Bichsenmachermeister allda zu St. Laurenzen, und leget um die versteigerenden Effetten den Ausrufspreis pr 1600 f und verbindet sich auch anbey die überigen in den Edikte eingekommene Bedingnissen zu erfüllen.

Nachdem es nun 10 Uhr geschlagen, und kein anderer Kaufsliebhaber sich hervorgethan; als wurde der Licitations Kauf mit Herrn Franz Dam geschlossen.

Zur Bekräftigung dessen hat sich derselbe allda ad protocollum eigenhändig unterschrieben.

[Eigenhändige Unterschrift:] Franz Däm

[Briefadresse:] Anton Plaickner3 burgerlichen Weisgärbermeistern in St. Lorenzen

Besonders vilgeehrter Maister,

Erst am dato erhalte von meiner Obrigkeit das Ersuchschreiben das ich auf den 16ten et 17. dis zu meines geistlichen Herrn Bruders Abhandlung in Lorenzen erscheinen solle, da ich mich aber nicht allerdings wohlauf befinde, als siehe mich nicht in Stande eine solliche Rais zumachen, und da ich gar niemande Bekanntes in Lorenzen weiß, als habe mich an den Meister wenden, und bitten wollen mich bei der Herr Brüderlichen Abhandlung zuvertretten, zu wellichen Ende den Meister hiemit den vollen Gwalt mit allen Rechtsklauslen, nebst der

Substitution, und Schadloshaltung, ertheilet haben will, womit nebst einen freindlichen Gruß an die eheliebste, und Jungfrau Schwester Maria verbleibe

der altbekante Johann Jakob Manucredo Stadt et Landgerichts Anwald m.p.

Sterzing den 13. Marti 1798

Actum St. Lorenzen den 16. März 1798

Aus Verordnung loblicher Landgerichts Obrigkeit der Herrschaft St. Michaelsburg.

Zugegen Herr Michael Christinell Burgermeister als Taxator.

Des Priester Herrn Anton Sebastian Manucredo allda seel.

Inventur

In der Zimmer.

1 Tisch mit einer Schublade 24 x
Darauf
8 Tisch Servieten roth ausgeneht mit Fransen 1 f 4 x
5 deto glatte 30 x
94 deto schlechtere 45 x
4 gute Tischtücher a 45 x 3 f 0 x
4 deto schlechtere a 15 x 1 f 0 x
Aber 4 gute Tischtücher a 1 f 4 f 0 x
[Latus] 10 f 43 x

10 Tisch Servieten a 5 x 50 x
7 bessere leichhachlene Handtücher a 18 x 2 f 6 x
6 schlechtere deto a 10 x 1 f 0 x
1 baar gute harbene Leilacher mit Spitz 3 f 0 x
2 baar deto schlechtere5 a 36 x 2 f 24 x6
5 rupfene Leilacher a 48 x 4 f 0 x
9 abgetragene Hemder a 30 x 4 f 30 x
4 baar schlechte Unterstrimpf a 10 x 40 x
2 weiße Schlafhauben 6 x
7 Ellen schwarzer Hosenzeig a 48 x 2 f 0 x
1½ Ellen schwarz gestreiften Rockzeüg 45 x
Ein großes eisenes Bögl Eisen mit 2 Stachl 1 f 0 x
Ein kleineres deto 36 x
[Latus] 22 f 57 x

Ein zinnenes Obergiessbeket wägt 3¼ Pfund a 26 x 1 f 37½ x8
Ein kupfernes Untergiessbecket wägt 2¼ Pf. a 20 x 45 x
Ein glockspeisenes Merserl samt den Eisen Stampfl wägt 3½ Pf. a 36 x 2 f 6 x
Ein anderes deto ohne Stempfl wägt 2 Pf. a 36 x 1 f 12 x
4 zinnene Leichter a 20 x 1 f 20 x
2 messingene deto 30 x
2 kupferne Kafe Kandelen 18 x
1 kleiners Weichbrunn Kriegl samt der Kruzifix 12 x
2 Maas- und 39 Seitl Majolica Krieglen mit zinnen Luckern, und ein blauer deto 1 f 30 x
1 Maas- und ein Seitl Krüegl 18 x
1 gläserner Halb, und 1 Seitl Krueg 36 x
1 gläserne Halb Puteln 10 x
1410 Wein- und 411 Wasser Gläser 54 x
[Latus] 11 f 28½ x

Mehr ein Halb- und ein Seitl Puteln 15 x
Ein Wandt Kastl samt darin befindliche Medicin Gläsern 36 x
Ein Sessl, und 3 Stühl 40 x
Ein Egerer Flaschen 6 x
Ein weisser Komod Kasten mit 3 Thaten mit Schloss12 1 f 30 x
Ein kleines schwarz gepeiztes Kastl mit 4 Thaten 40 x
Mehr ein Kasten mit 2 Thürlen 36 x
Ein Kruzifix, und zerschiedene Heilige Taflen pr Bht.
1 grün angestrichene Spannbettstatt 36 x
Darinn
Ein Strohsack, und 3 Bolstersäck 24 x
[Latus] 5 f 23 x

2 Flauther, und ein lakirter Stock 36 x

In Stuben Kamerle

1 Truchen mit Schloss und Band 36 x
1 Sessl 24 x
1 Komod Kasten mit 4 Schubladen 2 f 45 x
Darinnen des Herrn Ableibers Leibkleider als:
1 schwarz tuchener Mantl 4 f 0 x
1 silberfarber deto 1 f 36 x
1 kleines Tischtuchl 20 x
1 schwarz tüchener Rock mit schwarz plurschener Weste13, und schwarz zeigen Beinkleider 4 f 0 x
1 schwarz tuchener Rock mit blau begenen Unterfuter 3 f 0 x
1 schwarz zeigener Sommerrock 1 f 30 x
1 silberfarb tüchener Rock 1 f 24 x
[Latus] 20 f 11 x

1 schwarzer Hut 18 x
1 neuer Spiegl 1 f 24 x
1 Schnellwag ziecht auf der schwerern Seiten 1 Zenten 15 Pfund 1 f 30 x
1 glässernes Luterl 18 x
2 baar seidene schwarze Strimpf 40 x
4 baar schlechte deto a 10 x 40 x
1 bar neüe schwarz tüchene Hossen 45 x
1 moltanener abgetragener Rock, und 1 gestreift zeigenes Leibl 1 f 0 x
3 Welsberger Tepicher a 45 x 2 f 15 x
1 baar schwarze Sockenstrimpf 36 x
Bey ½ Pfund Messing Blech 18 x

In der Küchl

1 kupferner Sechtkessl wägt 28 Pf. a 21 x 9 f 48 x
[Latus] 19 f 32 x

2 kupferne Hengkesselen wägen 15 Pf. a 21 x 5 f 15 x
1 Speisskasten mit Schloss und Band und 12 Thaten 2 f 0 x
1 kupferne Pasteten Schissl wägt 1½ Pf. 36 x
3 blechene Schissl 12 x
Ein14 Tisch, und 1 Schisslram, und 1 Mehlthatl 36 x
Das wenige schlechte Kuchlgeschirr solle Herr Ableiber seiner Jungfrau Baas geschenckt haben pr Bht.

Auf den Saal

1 Tisch 45 x
1 Luckbettstatt 40 x

In Unter Dach.

1 Kopert Deken 1 f 0 x
[Latus] 11 f 4 x

1 Englische Decken 2 f 0 x
1 Überbeth mit innern barchet, und aussern gedruckten Ziechen wägt 12 Pf. a 18 x 3 f 36 x
Mehr 1 Uberbett samt den Polster mit innern barchet, und aussern köllischen Ziechen wägt 24 Pf. a 12 x 4 f 48 x
Mehr 1 Überbett mit innern kitzfellenen und aussern blau köllischen Ziechen wägt 10 Pf. a 12 x 2 f 0 x
1 Unterbett samt den Bolster mit innern zwilch und aussern blau köllischen Ziechen wägt 49 Pf. a 8 x 6 f 32 x
1 deto mit obigen Ziechen, der Bolster aber mit weissen Ziechen wägt 36 Pf. a 6 x 3 f 36 x
1 Unterbett mit 1 Bolster und 2 Kisser, mit innern zwilchen, ohne aussern Ziechen wägt 35 Pf. a 5 x 2 f 55 x
1 gelb angestrichener Tisch 40 x
1 schlechts Trüchele 24 x
1 Feuer Hal, und 1 Fischrost 45 x
[Latus] 27 f 16 x

1 blechener Gartenspritzer 36 x
1 schlechtes Backtruchele 24 x
1 messingenes Ampele, und 1 mit Leder eingefassene Flaschen 24 x
3 alte Sessl, 1 Stuhl und 1 Fürbank 18 x
Bey 4 Pf. Bley a 10 x 40 x
Bey 10 Pf. altes Eissen a 4 x 40 x
1 aufstehends Kastl 10 x
1 Kuchlbeilele 4 x
1 schwarz lakirter Stock, und 3 andere deto15 1 f 0 x
2 Bandlramlen, und 1 Brodram 30 x
1 alte Truchen 36 x
1 rothes Essenbrettl 6 x
3 Zeggerler 18 x
4 alte Baröggen 36 x

In Keller

4 Waschzuber, und 2 runde Zapfenzüberlen und 2 Yhren Banzelen 2 f 0 x
[Latus] 8 f 22 x

16 17
Ein Korn Truchen mit 2 Klester 24 x
3 Fueder Tunget a 24 x 1 f 12 x
Summa der Inventur 138 f 32½ x

[Rubrum:] 1798

Weilend des hochehrwurdigen Priester Herrn Anton Sebastian Manucredo allda zu St. Lorenzen Erbstheilung

[Kanzleivermerk:] Exped.

Actum St. Lorenzen den 17ten März 1798.

Vor loblicher Landgerichts Obrigkeit der Herrschaft St. Michaelsburg.

Zugegen Herrn Michael Christinell Burgermeister allda.

[Marginalzuschreibung:]18

Unkösten
Taxa 10 f 0 x
Sigl samt Inventur 1 f 12 x
Expedierung 2 f 46 x
Tonig extra 12 x
[Summa] 14 f 10 x
Selbeytrag 1 f 3 x
[Summa] 15 f 13 x
Der Jungfrau Maria Mitscha und ausgetheilt.

Den 18ten vorigen Monats ist der hochehrwürdige Priester Herr Anton Sebastian Manukredo allda zu St. Lorenzen seel. welcher von keiner Kuratpfründe, sondern von eigenen Mittlen lebte, im 76ten Jahr seines Alters eines natürlichen Todes verstorben.

Es kommt daher dessen ganzes Vermögen lediglich nur unter dessen 2 Geschwisterte zu vertheilen, so da sind

I. Herr Johann Manucredo Gerichts Anwald zu Sterzing, und

II. Frau Anna Manucredo des Herrn Michael Mitscha Weissgarbermeisters zu Roveredo Ehegattin.

Zur Vermögens Abhandlung19 hat der Miterbe20 Herr Johann Manucredo laut eines Missivs de dato Sterzing den 13ten dies den Herrn Anton Pleikner burgerlichen Weissgarbermeister allda zu St. Lorenzen21 begwältiget.

Und die Frau Anna Manucredo verehelichte Mitscha hat zu solchen Ende die Vertrettung ihrer hier befindlichen Jungfrau Tochter Maria Mitscha aufgetragen, diese hendlt mit gebetener Assistenz des Herrn Thomas Mayr burger allda22.

Auf derenselben Anlangen wurde demnach amgestern laut sonderbaren Protokolls die Inventur vorgenommen, auf dato aber zur wurklichen Vermogens Ergänzung die Tagsatzung bestimmet; wobey auch dieselben rechtens erschienen sind.

Nach Anbringen der Jungfrau Maria Mitschin solle Herr Ableiber dem Herrn Franz Dam burgerlicher Bichsenmachermeister, und Herrn Thomas Mayr auch Burger allda vor seinen Ableiben

eine letztwillige Verordnung mit der Bitte mündlich eröffnet haben, dieselben wollen nach seinen Hinscheiden solch vernommenen letzten Willen dem Gericht ordentlich kundmachen:

Es sind demnach auch Herr Franz Dam, und Herr Thomas Mayr anhero erschienen, diese melden vor allen, dass Herr Ableiber nicht ihnen allein sondern auch dem damals gegenwärtigen Herrn Kaplan zu Sonnenburg mithin dreyen Gezeügen seinen letzten Willen mündlich eröffnet, welcher in folgenden bestehe:

Er bath vor allen nach seinen Hinscheiden, seine Schriften zu untersehen, und nachzusehen, obe etwo noch bezahlte Heilige Messen in Ausstand ungelesen verblieben, in diesen Falle wolle er, dass die Erben von seinen Vermögen die ausständigen Heiligen Messen nachlesen lassen sollen. Sollten aber keine Heiligen Messen in Ausstand seyen,23, so solle von seinen Vermögen

seinen Geschwisterten folgende Erbtheile zuflüsen.

Dem Herrn Bruder Johann Manucredo in Sterzing 50 f, der Frau Schwester Anna verehlichte Mitscha 100 f, und der Jungfrauen Baas nemlich seiner Hauserin Maria Mitscha24 als eine Erkenntlichkeit für ihre getreue Haushaltung und fleissige Aufwartung ein Legat pr 25 f.

Was demnach über solche bestimmte Erbs- und Legatsgebuhren noch ubrig verbleiben würde, solle zu Lesenlassung Heiliger Messen verwendet werden.

Zur Bestettigung dieser ihrer Aussagen haben Deponenten nach dem Ablesen loblicher Landgerichts Obrigkeit das Handanloben erstattet.

Es meldet auch die Jungfrau Maria Mitscha25, dass Herr Ableiber seel. ihro das Kuchlzeug geschenket habe.

Diese Schenkung scheinet ganz billich zu seyn,

und selbe26 abzuweisen, wurde es auch nicht wohl der Mühe lohnen, denn nachdem amgestern das Kupferzeig ad Inventarium beschrieben worden, so darfte das übrige Kuchlzeug nur gar von geringen Werth seyn.

Das Testament wird einsmals in suspenso gelassen, und um hernach das weitere vorkehren zu können, wird allda vor allen27 vorgenommen diese

Vermogensergänzung.

Die Inventur betragt laut Protokoll von gestrigen Datum 138 f 32½ x
An Baarschaft ist nichts vorhanden.

Hauptvermögen.

Laut Kaufschillings Liquidation, und Schuldensüberbündung de dato St. Lorenzen den 9ten Oktober 1797 so entzwischen Herrn Ableiber Sebastian Anton Manukredo28

als Verkaufern, dann Herrn Franz Dam burgerlichen Bichsenmachermeister allda zu St. Lorenzen als Kaufern einer Behausung allda zu St. Lorenzen vorgenommen worden, ist Kaufer Herr Franz Dam dem Herrn Ableiber Kaufschillingsrest schuldig verblieben 500 f 0 x29
Zinsratum wird keines furgetragen, es laufet also dennen Erben die Verzinsung hievon auf Martini dies Jahrs ab 1 Jahr zu 3½ p.c.
Betragt das Hauptvermögen per30 se.
Summa des völligen Vermögens 638 f 32½ x

Abzüg

Die Jungfrau Maria Mitscha hat bereits bezahlt und zu bezahlen ubernommen, mithin Red und Antwort zu geben:

No 1: Funeral Conto in loblichem Pfarrwidum allda 18 f 33 x
[No] 2: Für Fassung des Grab Kreitzes 2 f 12 x
[No] 3: Dem Franz Mayr Schneidermeister an Arbeit Lohn, und Todtfall ansagen 2 f 45 x
[No] 4: Dem Herrn Gottlieb Pallauf Chyrurgo allda an abgegebenen Medicamenten 6 f 12 x
[No] 5: Dem Herrn Johann Salcher Kameralad(ministrat)or an31 alt ausständigen Kapital- und Grundzinsen 12 f 42 x
[No] 6: Dem Herrn Marcus Wachtler an Todtfalls Zöhrung 8 f 29 x
[No] 7: Dem Herrn Anton Mayr Eicholzer32 an deto 6 f 52 x
[No] 8: Dem Veit Wiser Strutzer an abgegebenen Fleisch 16 f 12 x
[No] 9: Dem Georg Hofer Stadtmetzger zu Bruneck an deto 9 f 41 x

Dennen Grabmacheren 1 f 0 x
Dem Tischler für die Todten Truchen 1 f 30 x
Der loblichen Pfarrkirche fur das Messgewandt, so dem Herrn Ableiber ins Grab mitgegeben worden 5 f 0 x
Die Jungfrau Hausserin33 hat selbst Lidlohn ab 5 Monath zubegehren 6 f 0 x
Zu Bezahlung der Abhandlungsunkösten werden34 ausgestöckt 18 f 0 x
Macht demnach was die Jungfrau Maria Mitscha35 an Abzugen zu bezahlen übernommen, und selbst zu fodern hat 114 f 38 x
Hieruber verbleibt einsmals noch Vermögen 523 f 54½ x

Zu kommen auf das Testament: Wenn man obigen Vermögensüberling entgegen haltet, so ist durch solches Testament das Landesgesetz überschritten. Zudem ist auch zu betrachten, dass die Erben selbst von ihren rechtmessigen Erbtheilen nichts nachsehen können, als hat man sich einverstanden, zu Abzahlung einiger allenfalls ausständigen Heiligen Messen, und36 zu des Herrn Ableibers eigenen Seelenheil37 auszusteken 25 f 0 x
Der Jungfrau Maria Mitscha38 will der Herr Johann Manucredische Vertretter Anton Plaikner, das zugedachte Legat verbilligen mit 25 f 0 x
Endlich kommt noch ein Schuldspost hinaus in Vorschein: Herr Ableiber hatte als Verkaufer der Behausung den grundherrlichen Abzug mit betreffenden 11 f 41 x zu bezahlen. Diese 11 f 41 x hat einsmals der Kaufer Herr

Franz Dam vorgestreckt mithin kommen solche demselben allda zu ersetzen id est 11 f 41 x
Machen diese39 weiteren Abzüg 61 f 41 x
Hierüber verbleibt noch gleichtheilbares Vermögen übrig 462 f 13½ x
Darzu seynd eingangs benannte 2 Geschwisterte, und betrifft einem zur Hälfte 231 f 6¾ x

Assignation

Herr Johann Manucredo Stadt- und Gerichtsanwald zu Sterzing hat Erb zu fordern 231 f 6¾ x
Hierumen wird ihm eingeraumet aus der Inventur die Hälfte pr 69 f 16¼ x

Bey Herrn Franz Dam Bichsenmacher allda kapitalisch, und zwar schon auf Martini dies Jahrs zu 3½ p.c. verzinslich 161 f 50½ x
Macht diese Anweisung seiner Forderung gleich id est 231 f 6¾ x
Die Frau Anna Manucredo verehelichte Mitscha zu Roveredo hat ebenfals Erb zu begehren 231 f 6¾ x
Erhaltet die nemmliche Anweisung aus der Inventur die Hälfte pr 69 f 16¼ x
Bey Herrn Franz Dam auf Martini 1798 verzinslich 161 f 50½ x
Macht ihrer Forderung gleich id est 231 f 6¾ x
Die Jungfrau Maria Mitscha hat zu forderen:
Die ersteren zu bezahlen übernommen Abzüg worunter auch ihre eigenen 6 f Lidlohn begriffen pr 114 f 38 x

Und Legat 25 f 0 x40
Das wenige Kuchlgeschirr ist nicht ad Inventarium gekommen, und kann selbe solches zu sich nehmen. Betragt deroselben Forderung in Geld 139 f 38 x
Und wird hierumen bey Herrn Franz Dam angewiesen.

Die weiters pr Abzug gekommene auf Heilige Messen ausgestekte 25 f werden auch dem Herrn Franz Dam zu bezahlen überbunden, und diejenigen 11 f 41 x, so er dem Herrn Ableiber wegen grundherrlichen Abzug vorgestreckt, werden ihme auch an seiner Schuldigkeit in Handen belassen.

Damit nun er Herr Franz Dam leichter ersehen möge, dass die auf ihm hievor beschehene Anweisungen seiner Schuldigkeit gleich kommen, so wird ihm ein so anderes allda kürzlich ins Liecht gesetzet:

Wie hievor zu sehen, ist derselbe kapitalisch schuldig 500 f 0 x
Es sind ihm also hieran zu zahlen angewiesen worden:
Dem Herrn Johann Manucredo Anwald zu Sterzing 161 f 50½ x
Der Frau Anna Mitscha zu Roveredo 161 f 50½ x
Der Jungfrau Maria Mitscha 139 f 38 x
Die für den Herrn Ableiber zu Heiligen Messen ausgesteckte 25 f 0 x
Endlich hat er in Handen zu behalten die dem Herrn Ableiber zu Bezahlung des grundherrlichen Abzuges vorgestreckte 11 f 41 x
Betragt diese Anweisung seiner Schuldigkeit gleich id est 500 f 0 x
Nach solchem hat Herr Franz Dam die Jungfrau Maria Mitscha allda

baar aufgezählet und erlegt:
Deroselben hievorige Forderung pr 139 f 38 x
Und für ihre Frau Mutter Anna Mitscha, die sie heut dato vertrettet, 61 f 50½ x
Macht die baare Bezahlung 201 f 28½ x

Um welchen Erlag dann auch sie Jungfrau Maria Mitscha in proprio, und in de rato Cavirung ihrer Frau Mutter den auszahlenden Herrn Franz Dam nach Landes Rechten hiemit bestens quittiret haben will.

Es ist also Herr Franz Dam der Frau Anna Mitscha noch 100 f heutiges Erb, und der Jungfrau Maria Mitscha auch noch 100 f, so in vorallegirter Kaufschillingsliquidation und Schuldensüberbündung für selbe als Lidlohn einkommen, auf Martini dies Jahrs zu 3½ p.c. verzinslich schuldig.

Wo anmit gegenwürtige Vermogensergänzung und Erbtheilung beschlossen, und bey Herrn Franz Dam die alten Furpfandsrechte allda bestens erhollet werden.

Massen nach dem Ablesen zur Bekräftigung alles vorigen der Herr Anton Plaikner als Vertretter des Herrn Johann Manucredo, dann die Jungfrau Maria Mitscha in proprio und Vertrettung ihrer Frau Mutter Anna Mitscha41, mit ihren erbetenen Asistenten Herrn Thomas Mayr nomine loblicher Landgerichts Obrigkeit titl. Herr Pfleger und Landgerichtschreiber Ignaz Joseph von Leyß das Handanloben erstattet haben.

Gezeugen Herr Burgermeister Michael Christinell, und Franz Schenach Oberschreiber allda.